Energieausweis

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Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar.

Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Der wichtigste Kennwert ist in jedem Energieausweis enthalten:

Die Energiekennzahl für das Gebäude (der spezifische Heizwärmebedarf). Der ebenfalls angeführte  „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) ist seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar.

Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit 1. Dezember 2012 durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) geändert. Wie nach bisheriger Rechtslage muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.

Neu ist insbesondere die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes bereits in Immobilieninseraten, dass die Ausnahmebestimmungen bundesweit einheitlich geregelt sind, die Festlegung von gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Folgen der Ausweisvorlage und die Regelung der Rechtsfolgen bei unterlassener Vorlage oder Aushändigung,dass es Verwaltungsstrafbestimmungen bei Verstoß gegen die Pflichten gibt.

Anzeigen in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen
Wenn ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten wird, muss der Verkäufer bzw. Vermieter oder Verpächter bzw. der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angeben.

Ausnahmen von der Informations-, Vorlage- und Aushändigungspflicht
Von der Informations-, Vorlage- und Aushändigungspflicht sind ausdrücklich folgende Gebäudekategorien ausgenommen:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
  • Im Falle eines Verkaufs Gebäude, die aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands objektiv abbruchreif sind 
  • Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste oder sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens 2 Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen jeweils der überwiegende Anteil der für die Raumheizung und Raumkühlung angewendeten Energie durch Abwärme abgedeckt wird
  • Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benutzung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt, z.B. Ferienhäuser, Badehütten
  • Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m²

Kennzahlen

  • Spezfischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl)
    Diese Energiekennzahl wird in kWh/m²a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am tatsächlichen Standort). Damit ist dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet.
  • Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen)
    Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem Haus. Je nach Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) weicht der tatsächliche Verbrauch ab. Bei Neubauten ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht, weil Bauteile noch austrockenen müssen.
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE
    Dieser Wert vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres  (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.
  • Primärenergiebedarf PEB
    Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich aller Vorketten mit ein. Dieser weist einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil auf. Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren ist 2004–2008.
  • CO2
    Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste. Zu deren Berechnung wurden übliche Allokationsregeln unterstellt.