Luftdichtheit

Die Luftdichtheit von Gebäuden wird mit einem Differenzdrucktest (Blower-Door-Test) bestimmt.
Durch einen in eine Gebäudehülle (meist Tür oder Fenster) eingelassenen Ventilator wird innerhalb des Gebäudes ein konstanter Überdruck und Unterdruck von 50 Pascal erzeugt und gehalten. Die durch Gebäudeundichtigkeiten ausströmende Luftmenge muss durch den Ventilator in das Gebäude hereingedrückt werden und wird gemessen. Der sogenannte n50-Wert (Einheit: 1/h) gibt an, wie oft das Innenraumvolumen pro Stunde (bei 50 Pascal Druck) umgesetzt wird.

 

Messverfahren

Die Prüfnorm ÖNORM EN 13829 sieht zwei unterschiedliche Messmethoden vor:
Verfahren   A und B

Verfahren B (Vorprüfung der Gebäudehülle)
Verfahren B beschreibt die Messung in der Bauphase, hier wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle überprüft. Eventuelle unfertige Details können vor der Messung temporär abgedichtet werden. Empfehlenswert ist eine Messung durchzuführen sobald die Luftdichtheitsschichten (Putz, Dampfbremse) fertig, aber möglichst noch für Nachbesserungen zugänglich sind. Unterschreitet das Gebäude die geforderten Grenzwerte, kann das Gebäude fertig gestellt werden.

Verfahren A (Endprüfung)
Verfahren A beschreibt die Messung im Nutzungszustand. Öffnungen von Lüftungsanlagen werden vor der Messung entweder an den Auslässen in Räumen oder am Lüftungsgeerät abgedichtet.

Grenzwerte
Bei Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen, darf nach ÖNORM B 8110-5 die Luftdichtheit:
bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlage n50 <3,0 h-1 nicht überschreiten
bei Gebäuden mit raumlufttechnische Anlage   n50 <1,5 h-1 nicht überschreiten
bei Gebäuden mit raumlufttechnische Anlage   n50 <1,0 h-1 nicht überschreiten für die Vorarlberger Wohnbauförderung
bei Gebäuden ohne statisches Heizsystem n50 <0,6 h-1 nicht überschreiten